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Konkurrenz zwischen (unqualifizierter) Brandstiftung und schwerer Körperverletzung

RechtsprechungOrdentliche Gerichteassoz. Prof. Dr. Heidelinde Luef-KölblJBl 2019, 534 Heft 8 v. 1.8.2019

§ 84 StGB, § 169 Abs 1 StGB

Mangels Vorliegens eines Scheinkonkurrenzverhältnisses (bei gleichzeitig fehlender Exklusivität) können die Tatbestände des § 84 StGB – bei Nichtverwirklichung der Qualifikation nach § 169 Abs 3 (Fall 1) StGB – mit dem Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB echt ideal konkurrieren.

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