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Geschäftsführung ohne Auftrag bei Verwaltung von in Miteigentum stehenden Mietwohnungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 525 Heft 8 v. 1.8.2019

§ 1024 ABGB, § 1026 ABGB, § 1041 ABGB, § 1037 ABGB, § 3 Abs 2 IO

Das Vertrauen Dritter auf die bestehende Vollmacht ist nach § 1026 ABGB geschützt, wenn ihnen deren Wegfall „ohne Verschulden“ unbekannt war. Diese Bestimmung ist auch im Fall des § 1024 ABGB anwendbar. § 1026 ABGB ist gegenüber § 3 Abs 2 IO die speziellere Norm.

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