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Disziplinarrechtliche Maßnahmen beim Bundesheer und Amtsmissbrauch

RechtsprechungOrdentliche GerichtePriv.-Doz. Dr. Wolfgang WesselyJBl 2019, 392 Heft 6 v. 1.6.2019

§ 302 Abs 1 StGB

Es bedarf Konstatierungen zu einer dem Angeklagten – allenfalls auch bloß im Wege einer (in concreto nicht aktuellen) Stellvertretung – zukommenden (abstrakten) Befugnis, deren Fehlgebrauch ihm angelastet wird. Das Erstgericht muss hierfür zunächst klären, welches Disziplinarverfahren in Betracht kommt.

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