§ 302 Abs 1 StGB
Es bedarf Konstatierungen zu einer dem Angeklagten – allenfalls auch bloß im Wege einer (in concreto nicht aktuellen) Stellvertretung – zukommenden (abstrakten) Befugnis, deren Fehlgebrauch ihm angelastet wird. Das Erstgericht muss hierfür zunächst klären, welches Disziplinarverfahren in Betracht kommt.