Art 7 Abs 1 B-VG, § 13a Oö BMSG
Aufhebung von § 13a Abs 1 S 2 Oö BMSG, LGBl 74/2011 idF 41/2017: Die Berücksichtigung von Personen ohne Leistungsanspruch(-bezug) bei der Berechnung der Summe der Mindeststandards bei Hausgemeinschaften ist unsachlich.
Im Übrigen Abweisung der Anträge: Die Kürzung des Haushaltsgemeinschaften zukommenden Mindeststandards bei Überschreitung des vorgesehenen Höchstbetrags ist durch die Normierung eines nicht unterschreitbaren Mindestbetrags je Haushaltsangehörigem nicht unsachlich; der Oö Landesgesetzgeber berücksichtigt, dass ungeachtet der jeweiligen Haushaltsgröße und der mit zunehmender Größe eintretenden Synergieeffekte für jede Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich ist.