§ 12a Abs 1 IO, § 299 EO, § 3 Abs 1 AVRAG
Die Verpfändung des Einkommens aus einem künftigen Arbeitsverhältnis begründet kein konkursfestes Absonderungsrecht, wenn das Arbeitsverhältnis als solches bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht begründet war.