Beschränkt sich der Beitrag eines Gesellschafters einer Personengesellschaft auf die Leistung von Diensten, ist er Arbeitsgesellschafter (§ 1182 Abs 3 S 1 ABGB; § 109 Abs 2 S 2 UGB). Ihm hat der österreichische Gesetzgeber im Zuge des HaRÄG sowie des GesbR-RG mehrere Bestimmungen gewidmet. Gleichwohl hat sich die Rechtswissenschaft bislang nur punktueller Fragestellungen rund um den Arbeitsgesellschafter angenommen. Dies überrascht vor dem Hintergrund, dass er – ausgehend von seinen römisch-rechtlichen Wurzeln – zu allen Zeiten und über die Ländergrenzen hinweg von nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung war und ist. Der vorliegende Beitrag setzt es sich zum Ziel, Fragen des nationalen Status quo unter Berücksichtigung historischer und rechtsvergleichender Einsichten einer sachgerechten Lösung zuzuführen und schließlich Änderungsvorschläge de lege ferenda anzubieten.