§ 707a ASVG
§ 707a ASVG begründet einen selbständigen, von den in der EO normierten unabhängigen Exekutionseinstellungsgrund, der mit einem Antragsrecht des Verpflichteten einhergeht.
OGH, 24.10.2018, 3 Ob 167/18g
§ 707a ASVG
§ 707a ASVG begründet einen selbständigen, von den in der EO normierten unabhängigen Exekutionseinstellungsgrund, der mit einem Antragsrecht des Verpflichteten einhergeht.
OGH, 24.10.2018, 3 Ob 167/18g