§ 156 VersVG, § 157 VersVG, § 228 ZPO
Der Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iS der §§ 156, 157 VersVG.