§ 23 WEG
Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die Bestellung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt werden.
§ 23 WEG
Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die Bestellung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt werden.