Die Wertungseinheit der Rechtsordnung wird im Privatrecht durch die zunehmende Verflechtung des nationalen Rechts mit Elementen des Internationalen Einheitsrechts, des EU-Rechts und autonom vorgenommenen Rechtsrezeptionen stark relativiert. Dies hat methodologische Konsequenzen, die am Beispiel des UN-Kaufrechts (CISG), der Auslegung der nationalen Umsetzungen von EU-RL und einzelnen autonomen Rechtsrezeptionen im Einzelnen beleuchtet werden. Dabei wird am Beispiel der Schweiz auch die Situation in nicht der EU angehörigen Drittstaaten thematisiert.