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Geltendmachung liquider materiell-rechtlicher Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO aF unzulässig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 185 Heft 3 v. 1.3.2019

Art 34 EuGVVO aF, Art 35 EuGVVO aF, Art 43 EuGVVO aF, Art 44 EuGVVO aF, Art 45 EuGVVO aF

Im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO aF (VO [EG] 44/2001) ist auch die Geltendmachung liquider materiell-rechtlicher Einwendungen unzulässig.

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