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Revisionsrekurs gegen bestätigende Entscheidung auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO absolut unzulässig (Rechtsprechungsänderung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 119 Heft 2 v. 1.2.2019

§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, § 78 EO, § 350 EO

Der Rechtsmittelausschluss gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO (bei konformen Beschlüssen im Exekutionsverfahren) gilt auch für Exekutionsführungen gemäß § 350 EO (Einräumung bücherlicher Rechte). Die gegenteilige bisherige Rsp (RIS-Justiz RS0022851) wird nicht aufrechterhalten.

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