§ 354 ABGB, § 366 ABGB, § 1175 ABGB, § 1180 ABGB, § 1216e ABGB
Im Falle einer quoad usum in eine GesbR eingebrachten Liegenschaft kann die Geltendmachung des nach wie vor – auch im Innenverhältnis – aufrechten Eigentumsrechts des einbringenden Gesellschafters mit Räumungsklage durchgesetzt werden.