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Schutzzweck von § 18 Abs 1 StVO (Sicherheitsabstand)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 712 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 1311 ABGB, § 18 Abs 1 StVO

Die Schutznorm des § 18 Abs 1 StVO dient der Hintanhaltung aller Gefahren, die aus dem Hintereinanderfahren von Fahrzeugen entstehen. Es liegt außerhalb des Schutzzwecks des § 18 Abs 1 StVO, eine unmittelbare Kollision mit einem entgegenkommenden, seine Fahrbahnhälfte plötzlich verlassenden und in die Gegenfahrbahn eindringenden Fahrzeug zu verhindern oder auch nur dessen Folgen geringer zu halten.

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