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Revision an VwGH vor Ausfertigung der Entscheidung des VwG

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2018, 479 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 29 Abs 2 VwGVG, § 25a Abs 4 VwGG

Mit der mündlichen Verkündung wird eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung rechtlich existent und kann daher – sofern ein Antrag auf Ausstellung des mündlich verkündeten Erkenntnisses gemäß § 25a Abs 4 letzter Satz VwGG gestellt wurde – mit Revision angefochten werden.

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