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Onlineshop: Darstellung aller Eigenschaften einer Ware im „Warenkorb“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 460 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 8 FAGG

§ 8 FAGG verlangt keine umfassende Darstellung aller Eigenschaften einer Ware oder der Dienstleistung. Davon zu unterscheiden ist der Umstand, dass dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer Vertragserklärung ermöglicht werden muss, die wesentlichen Punkte mit einem Blick zu erfassen. Die Pflicht des § 8 Abs 1 FAGG führt daher zu einer nochmaligen Information.

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