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Stufenklage: Rechnungslegungsbegehren und Zahlungsbegehren als selbständige Ansprüche

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 797 Heft 12 v. 1.12.2018

Art XLII EGZPO, § 150 PatG, § 151 PatG

Das Begehren auf Rechnungslegung und das damit verbundene Zahlungsbegehren sind selbständige Ansprüche. Die Prüfung eines Rechnungslegungsbegehrens nach § 151 PatG wird durch das damit verbundene Zahlungsbegehren inhaltlich nicht beschränkt. Mit dem Rechnungslegungsbegehren muss noch nicht über das Zahlungsbegehren dem Grunde nach entschieden werden.

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