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Kosten zusätzlicher Bauaufsicht bei widersprüchlichem Werkvertrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 784 Heft 12 v. 1.12.2018

§ 933a Abs 2 ABGB, § 1168a ABGB

Hätten die Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Werkunternehmer weitere oder andere Leistungen vereinbart, so besteht ein auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gestützter Anspruch auf Verbesserung (gegebenenfalls durch Neuherstellung) nur Zug um Zug gegen Ersatz jenes weiteren Werklohns, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung zusätzlich vereinbart worden wäre.

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