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Verbot des Pflegeregresses auch auf vor dem 01.01.2018 verwirklichte Sachverhalte von Amts wegen (auch noch im Rechtsmittelverfahren) anzuwenden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 663 Heft 10 v. 1.10.2018

§ 330a ASVG, § 707a ASVG

Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG erfasst auch vor dem 01.01.2018 verwirklichte Sachverhalte. Die geänderte Rechtslage ist von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden.

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