§ 330a ASVG, § 707a ASVG
Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG erfasst auch vor dem 01.01.2018 verwirklichte Sachverhalte. Die geänderte Rechtslage ist von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden.
§ 330a ASVG, § 707a ASVG
Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG erfasst auch vor dem 01.01.2018 verwirklichte Sachverhalte. Die geänderte Rechtslage ist von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden.