§ 100 VersVG, § 102 VersVG
Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iS der §§ 100 ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des § 102 Abs 1 VersVG zu verweigern.