vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutz des Pfandgläubigers nach §§ 99 ff VersVG bei selbständig feuerversichertem Superädifikat

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 595 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 100 VersVG, § 102 VersVG

Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iS der §§ 100 ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des § 102 Abs 1 VersVG zu verweigern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!