Verbrauchsgüterkauf-RL: Unterscheidung zwischen Haftungsdauer und Verjährungsfrist; Verkürzung der Verjährungsfrist unter zwei Jahre auch bei gebrauchten Gütern unzulässig
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshofo. Univ.-Prof. Dr. Peter BydlinskiJBl 2017, 569 Heft 9 v. 1.9.2017