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Strafverfügung, Einspruch, keine Säumnisbeschwerde

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2017, 544 Heft 8 v. 1.8.2017

Art 132 B-VG, § 8 VwGVG

Durch die Erhebung des Einspruchs gegen eine Strafverfügung wird kein Rechtsanspruch auf eine bescheidmäßige Erledigung über den Einspruch iS des § 73 AVG iVm § 24 VStG begründet, wenn die Strafverfügung iS des § 49 Abs 2 VStG ohnehin bereits ex lege außer Kraft getreten ist, weshalb diesbezüglich keine Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde besteht.

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