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Vereinbartes Ruhen des Verfahrens im Provisorialverfahren?

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 2017, 539 Heft 8 v. 1.8.2017

§ 378 EO, § 379 EO, § 380 EO, § 483 Abs 3 ZPO, § 513 ZPO

Auch im Revisionsrekursverfahren (hier: gegen eine einstweilige Verfügung) kann Ruhen des Verfahrens vereinbart werden.

OGH, 28.02.2017, 9 ObA 13/17b

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