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Zinsanspruch des Enteigneten bei gerichtlicher Hinterlegung des Entschädigungsbetrags

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 525 Heft 8 v. 1.8.2017

§ 912 ABGB, § 1425 ABGB

Die während der fruchtbringenden Anlegung des vom Enteigner hinterlegten Entschädigungsbetrags aufgelaufenen Zinsen gebühren dem Enteigneten und sind gemeinsam mit der Entschädigung auszufolgen.

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