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Verkehrssicherungspflichten aus dem Beförderungsvertrag gegenüber Jahreskarteninhaber auch in Haltestellenbereichen, in denen keine Beförderungsleistung abgerufen wird?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 384 Heft 6 v. 1.6.2017

§ 906 ABGB, § 1295 Abs 1 ABGB

Lautet eine bereits vor Fahrtantritt gelöste Fahrkarte nicht auf eine bestimmte Strecke oder Zeit, stelle das Einsteigen einen besonderen Akt der Konkretisierung des Schuldverhältnisses iS eines Gläubigerwahlrechts nach § 906 ABGB dar.

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