vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht gehörig fortgesetzte Wiederaufnahmsklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 675 Heft 10 v. 1.10.2017

§ 239 Abs 3 ZPO, § 534 Abs 1 ZPO, § 1497 ABGB, Art XLVI EGZPO

Die Regelung des § 1497 ABGB ist auf die (prozessuale) Klagefrist des § 534 Abs 1 ZPO nicht analog anwendbar.

Die Bestimmung des Art XLVI EGZPO schließt nur die durch die Unrichtigkeit der Entscheidung im Vorprozess fortgesetzte Verjährung zum Nachteil der davon betroffenen Prozesspartei aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!