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Verfassungswidrigkeit von Wortfolgen des § 62a VfGG (Antragsbefugnis)

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2016, 571 Heft 9 v. 1.9.2016

Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG, § 62a VfGG

Die in § 62a VfGG normierte Beschränkung der Antragsbefugnis für einen Parteiantrag auf Gesetzesprüfung auf die ein Rechtsmittel ergreifende Partei des Verfahrens vor dem ordentlichen Gericht ist verfassungswidrig.

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