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JBl Inhaltsverzeichnis Heft 9/2016

Heft 9 v. 1.9.2016

Aufsätze

  1. Dubarry, Akademische Entwürfe zu einer Reform des französischen Schadenersatzrechts
  2. Trenker, Bindung des Zivilgerichts an verwaltungsbehördliche/-gerichtliche Entscheidungen

Rechtsprechung

    1. Verfassungsgerichtshof
    2. Verfassungswidrigkeit von Wortfolgen des § 62a VfGG (Antragsbefugnis)
    1. Ordentliche Gerichte
      1. »Zivilsachen
      2. Selbsthilferecht nach § 422 ABGB: Kein Recht auf Ablagerung der abgeschnittenen Äste auf Nachbargrund
      3. Anspruch eines Miterben auf Auszahlung seines Anteils am Guthaben auf dem geerbten Großbetragssparbuch
      4. Verzicht auf Verzugszinsen für sieben Monate sittenwidrig?
      5. Gewährleistung bei sukzessivem Abverkauf von Altbau-Eigentumswohnungen
      6. Ersatz der „Aus- und Einbaukosten“ bei Verträgen über eine gemischte private und gewerbliche Tätigkeit?
      7. Dullinger, Beweislastverteilung bei Verletzung durch Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt
      8. Beurteilung der Befangenheit nach Äußerung des Richters zum Ablehnungsantrag
      9. Ort des schädigenden Verhaltens bzw der Verwirklichung des Schadenserfolgs iS des Art 5 Nr 3 EuGVVO aF bei Unterlassen einer Zahlung
      10. Geltendmachung mehrerer Klagegründe, die einander ausschließen, ohne Reihung
      11. Iro, Zulässigkeit der Revision bei Auslegungsfragen hinsichtlich der AGB-Klausel nur eines Unternehmens?
      12. Prüfungsbefugnis des Unterbringungsgerichts, ob Heilbehandlung „nicht gegen den Willen“ des einsichts- oder urteilsfähigen Kranken erfolgte?
      1. »Arbeits- und Sozialgerichtssachen
      2. Beginn der Beitragspflicht nach BMSVG im Falle eines Nachfolgedienstverhältnisses innerhalb eines Jahres
      1. »Strafsachen
      2. Anstaltsunterbringung und Sanktionsrüge
      3. Sachverständigengebühren und Erneuerungsantrag
    1. Verwaltungsgerichtshof
    2. Approbationsbefugnis, Staatsbürgerschaft

Korrespondenz

  1. Zehentmayer, Die Verbrauchereigenschaft bei „Dual-use-Geschäften“
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH