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Durchsetzung von Vereinbarungen nach § 97 Abs 1 EheG im außerstreitigen Aufteilungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 335 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 97 EheG

Die Durchsetzung von Vereinbarungen nach § 97 Abs 1 EheG hat unabhängig davon, ob eine der Parteien die Unbilligkeit der Vereinbarung iS des § 97 Abs 2 EheG und/oder die Unwirksamkeit bzw Anfechtbarkeit nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen behauptet hat, im außerstreitigen Aufteilungsverfahren zu erfolgen.

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