§ 877 ABGB, § 1424 ABGB, § 1435 ABGB
In Analogie zu § 1435 ABGB besteht ein Bereicherungsanspruch, wenn eine Leistung in der erkennbaren Erwartung einer Gegenleistung erbracht wurde und diese Gegenleistung in weiterer Folge nicht eintrat.
§ 877 ABGB, § 1424 ABGB, § 1435 ABGB
In Analogie zu § 1435 ABGB besteht ein Bereicherungsanspruch, wenn eine Leistung in der erkennbaren Erwartung einer Gegenleistung erbracht wurde und diese Gegenleistung in weiterer Folge nicht eintrat.