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Bankhaftung für Fehlberatung durch externe Vertriebspartner*)*)Der Beitrag basiert auf den Vorträgen der Autorin vom 27.05.2014 im Rahmen des Seminars für Bankrecht in der WKOÖ, vom 25.09.2014 am OLG Linz und vom 09.04.2015 bei der Veranstaltung „Bankrecht by CHG Czernich Rechtsanwälte“ in Innsbruck. Verweise auf das „WAG“ beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf das WAG 2007 idF BGBl I 184/2013.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Silvia DullingerJBl 2016, 277 Heft 5 v. 1.5.2016

Bedient sich eine Bank beim Vertrieb von Finanzprodukten eines selbständigen Vermittlers, so ist ihr nach inzwischen „gefestigter oberstgerichtlicher Rechtsprechung“1)1)So OGH 2 Ob 181/14b = ÖBA 2015/2111, 380; 6 Ob 120/14m = ÖBA 2015/2144, 666; 6 Ob 84/15v = ÖBA 2016/2181, 61 (P. Bydlinski). ein (schuldhafter) Beratungs- oder Aufklärungsfehler des Vermittlers gegenüber dem Kunden sowohl irrtums- als auch haftungsrechtlich zurechenbar. Von Teilen des Schrifttums wird die Auffassung des OGH freilich heftig kritisiert. Dieser Meinungsstreit ist Anlass für die folgende Untersuchung.

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