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Kein Anspruch auf Zivilteilung einzelner Nachlasssachen vor Einantwortung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 245 Heft 4 v. 1.4.2016

§ 167 ABGB, § 173 ABGB, § 174 ABGB, § 223 ABGB, § 550 ABGB, § 810 ABGB, § 825 ABGB, § 830 ABGB, § 12 WEG

Miterben haben vor der Einantwortung keinen Anspruch auf Zivilteilung einzelner Nachlasssachen. Eine Veräußerung kann vor Einantwortung nur durch (einhellige) Verfügung der Erbengemeinschaft oder durch einen Verlassenschaftskurator erfolgen.

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