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Aufrechnung nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens (verstärkter Senat)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 193 Heft 3 v. 1.3.2016

§ 19 Abs 1 IO

Macht der Insolvenzgläubiger von der gesetzlichen Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens gemäß § 19 Abs 1 IO aufzurechnen, keinen Gebrauch, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen.

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