§ 879 Abs 3 ABGB, § 409 ZPO
Der gänzliche Ausschluss einer Barauszahlung des Restguthabens eines Fluggutscheines ist gröblich benachteiligend, wenn dem Verbraucher Gutscheine in
Seite 174
§ 879 Abs 3 ABGB, § 409 ZPO
Der gänzliche Ausschluss einer Barauszahlung des Restguthabens eines Fluggutscheines ist gröblich benachteiligend, wenn dem Verbraucher Gutscheine in
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