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Einzelweisung, im Dienst kein auffälliges Kleidungsstück zu tragen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 124 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 16 ABGB, Art 8 EMRK

Mit der Einzelweisung, im Dienst kein auffälliges Kleidungsstück zu tragen, greift der Dienstgeber in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers nach § 16 ABGB

Seite 124


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