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Objektive Grenzen der Rechtskraft bei Aufkündigung ohne Einwendungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 112 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 411 ZPO, § 560 ZPO, § 562 ZPO, § 564 ZPO, § 30 MRG, § 33 MRG

Werden keine Einwendungen erhoben, erwächst der Leistungsbefehl auf Übergabe (Übernahme) des Bestandgegenstands in Rechtskraft und ist Exekutionstitel (§ 1 Z 14 EO). Ob und welche Kündigungsgründe verwirklicht wurden, ist hingegen – jedenfalls vor Erhebung von Einwendungen – nicht Hauptfragenentscheidung des gerichtlichen Leistungsbefehls.

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