§ 464 Abs 3 ZPO, § 508 ZPO
Hat das Berufungsgericht einen nach § 508 ZPO gestellten Antrag auf nachträgliche Zulassung der Revision (und die damit verbundene ordentliche Revision) wegen Verspätung zurückgewiesen, ist der Rekurs an den OGH zulässig.
§ 464 Abs 3 ZPO, § 508 ZPO
Hat das Berufungsgericht einen nach § 508 ZPO gestellten Antrag auf nachträgliche Zulassung der Revision (und die damit verbundene ordentliche Revision) wegen Verspätung zurückgewiesen, ist der Rekurs an den OGH zulässig.