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Die Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Erbrecht – zur Überwindung der reinen Statusorientierung im Intestaterbrecht*)*)Der vorliegende Beitrag stellt die mit Fußnoten ergänzte Schriftfassung des am 13.11.2015 an der Universität Innsbruck gehaltenen Habilitationsvortrags des Autors dar.

AufsätzeAss.-Prof. Dr. Gregor ChristandlJBl 2016, 21 Heft 1 v. 1.1.2016

Das ErbRÄG 2015 räumt dem Lebensgefährten erstmals ein sog „außerordentliches“ Erbrecht sowie ein „gesetzliches Vorausvermächtnis“ ein. Neben einer kritischen Würdigung der vom Gesetzgeber für Lebensgemeinschaften gewählten erbrechtlichen Lösung, stellt dieser Beitrag die Erbberechtigung des Lebensgefährten auch in einen größeren historischvergleichenden Kontext und befasst sich insbesondere mit der bisher kaum beachteten Frage, wie sich die Anknüpfung an Realbeziehungen im bisher statusorientierten gesetzlichen Erbrecht in das Gesamtsystem des österreichischen Erbrechts einfügt.

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