§ 509 ABGB, § 825 ABGB, § 833 ABGB, § 837 ABGB, § 838a ABGB, § 40a JN, § 44 JN
Besteht an einem Anteil einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft ein Fruchtgenussrecht, so besteht zwischen
§ 509 ABGB, § 825 ABGB, § 833 ABGB, § 837 ABGB, § 838a ABGB, § 40a JN, § 44 JN
Besteht an einem Anteil einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft ein Fruchtgenussrecht, so besteht zwischen