StGB § 198
Unmittelbar aufeinanderfolgende Zeiträume derselben Unterhaltsverletzung betreffen ein- und dieselbe Tat im materiellen Sinn, sodass der Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat verfehlt ist.
OGH, 27.08.2014, 15 Os 88/14a
StGB § 198
Unmittelbar aufeinanderfolgende Zeiträume derselben Unterhaltsverletzung betreffen ein- und dieselbe Tat im materiellen Sinn, sodass der Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat verfehlt ist.
OGH, 27.08.2014, 15 Os 88/14a