ZPO § 71 Abs 1, ABGB § 531, ABGB § 548, ABGB § 1448
Dem Verfahrenshelfer steht ein Antragsrecht auf Bestimmung seiner tarifmäßigen Kosten nach § 71 Abs 1 ZPO und damit auch ein Rekursrecht gegen den über seinen Antrag ergehenden Beschluss zu.
ZPO § 71 Abs 1, ABGB § 531, ABGB § 548, ABGB § 1448
Dem Verfahrenshelfer steht ein Antragsrecht auf Bestimmung seiner tarifmäßigen Kosten nach § 71 Abs 1 ZPO und damit auch ein Rekursrecht gegen den über seinen Antrag ergehenden Beschluss zu.