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Mängelbehebung bei Herstellung des Werks durch mehrere Werkunternehmer

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 376 Heft 6 v. 1.6.2015

ABGB § 922, ABGB § 932, ABGB § 1052, ABGB § 1167

Der Besteller kann Rechte wegen der Mangelhaftigkeit einer Werkleistung nur gegen jenen Unternehmer geltend machen, der ihm aus dem Werkvertrag zu dieser Leistung verpflichtet ist. Jeder Unternehmer haftet somit nur für die bei seiner Werkleistung auftretenden Mängel.

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