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Kerschner, Ferdinand (Hg): Handbuch Vertragsgestaltung. Zivilrecht-Gesellschaftsrecht-Steuerrecht.

LiteraturPeter CsoklichJBl 2015, 339 Heft 5 v. 1.5.2015

Auf der Basis von Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften zur Vertragsgestaltung, die das Autorenteam auf der JKU gehalten hat, wurde dieses sowohl für Studium als auch Praxis gedachte Handbuch geschaffen. Ausgehend von der richtigen Überlegung, dass bloße (wenn auch kommentierte) Vertragsmuster zwar Anregungen für die Vertragsgestaltung geben können, aber eine Anpassung an den konkreten Einzelfall erfordern, liegt der Schwerpunkt dieses Handbuchs auf der Darstellung allgemein zu beachtender Grundsätze der Vertragsgestaltung und der Darstellung (gängiger) Vertragsklauseln, die in unterschiedlichen Vertragstypen verwendet werden können, nicht aber in der erschöpfenden Sammlung von Musterverträgen. Ein Kautelarjurist muss einerseits mit der Rechtslage vertraut und andererseits die Grundsätze und Tücken der Vertragsauslegung kennen, um möglichst klare und alle vorhersehbaren Fragen treffende Vertragsklauseln vorsehen zu können: Dementsprechend wird dem Handbuch von Kerschner ein Abschnitt über die Grundlagen der Vertragsgestaltung vorangestellt, der sich mit Grenzen der Privatautonomie, der Vertragsauslegung, AGB, Formvorschriften, culpa in contrahendo, den verschiedenen Vertragsformen und ihren Vorstufen, Sonderfragen von Dauerschuldverhältnissen, Gestaltungsmöglichkeiten zur Verstärkung oder Abschwächung von Vertragspflichten sowie Konfliktlösungsregeln beschäftigt. Die theoretischen Ausführungen werden dabei stets durch Praxisbeispiele, Musterklauseln und Beispiele aus höchstgerichtlichen Entscheidungen ergänzt. Bedauerlich sind – wohl aus dem Vorlesungsbetrieb stammende – vereinzelte unrichtige Stereotype, wie das Bild vom Notar als „neutraler Vertragsverfasser“ (1.1.1.2, 1.1.2), bei dem übersehen wird, dass Notare – genauso wie Rechtsanwälte – bei der Vertragsverfassung sowohl als Vertreter einer Partei und andererseits als gemeinsamer Vertragsverfasser auftreten können. Wenn auch der Verfasser der Meinung von Kerschner beitritt, dass unter Unternehmern im Zweifel von einer Netto-Preisangabe auszugehen sein sollte, hätte es wohl für die Leser eines Buches zur Vertragsgestaltung eines Hinweises zu der in der Regel gegenteiligen Judikatur des OGH (vgl etwa 09.07.1992, 7 Ob 574/92; 22.10.2010, 7 Ob 136/10s) bedurft. Lenz und Huemer ergänzen die Ausführungen von Kerschner mit praktischen Hinweisen zur allgemeinen Vertragsgestaltung bzw zu Gesellschaftsverträgen. Der allgemeine Teil wird folgerichtig durch eine übersichtliche Darstellung steuerlicher Aspekte der Vertragsgestaltung abgeschlossen, in der Schlager/Schlager grundsätzliche Fragen der Steuergestaltung und die Möglichkeiten zur Risikominimierung (etwa durch Auskunftsersuchen an die Finanzverwaltung) behandeln.

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