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Amtsmissbrauch und Denkmalschutz; subjektives Recht auf Normanfechtung

RechtsprechungOrdentliche GerichtePriv.-Doz. Dr. Wolfgang WesselyJBl 2015, 263 Heft 4 v. 1.4.2015

StGB § 302, DMSG § 37, B-VG Art 89 Abs 2

Ein Bescheid iS des § 37 Abs 6 DMSG stellt nach dem klaren Gesetzeswortlaut eine unabdingbare Voraussetzung für die Einstellung davon erfasster Strafverfahren dar. Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, das Vorliegen mangelnden öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Denkmals selbstständig zu prüfen.

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