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Verfassungswidrigkeit der Wortfolge „mindestens sechzehn Jahre“ in § 193 Abs 2 ABGB

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2015, 234 Heft 4 v. 1.4.2015

ABGB § 193 Abs 2, Art 1 und 7 BVG über die Rechte von Kindern

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