KBGG § 5c Abs 3, ABGB § 184
Auch der Lebensgefährtin der leiblichen Mutter kann bei Erfüllung der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 184 ABGB (materiell-rechtlich) die Stellung als Pflegeelternteil zukommen. Dem in § 5 KBGG genannten Begriff der Pflegeeltern ist jenes Verständnis beizumessen, das das ABGB diesem Begriff zuordnet.