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Gitschthaler, Edwin / Höllwerth, Johann (Hg): Kommentar zum Außerstreitgesetz.

LiteraturPeter G. MayrJBl 2015, 133 Heft 2 v. 1.2.2015

Am 13.11.2003 ist im österreichischen Nationalrat das BG über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen oder kurz Außerstreitgesetz (AußStrG) beschlossen worden. Damit konnte nach zahlreichen vergeblichen Anläufen die geradezu schon sprichwörtlich gewordene „unendliche Geschichte“ der Reform des Außerstreitverfahrens doch noch zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Dass genau zehn Jahre nach dieser Beschlussfassung das angezeigte Werk erschienen ist, stellt eine sehr passende Würdigung der Bedeutung dieser neuen Rechtsquelle dar. Das frühere „adelige Richteramt“ und das sehr dürftig geregelte Verfahren nach dem alten Außerstreitpatent von 1854 haben sich nämlich im Laufe der Jahrzehnte zu einer sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht sehr bedeutsamen, zweiten zivilgerichtlichen Verfahrensart entwickelt, die jetzt – spätestens seit dem AußStrG 2003 – selbständig und gleichwertig neben dem streitigen Erkenntnisverfahren steht. Sichtbares Zeichen dieses deutlichen Bedeutungsgewinnes ist es, dass das früher im Schrifttum nur sehr stiefmütterlich behandelte Außerstreitverfahren nun auch in der Literatur vermehrt Beachtung

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