E. Bilanz der Judikaturanalyse
I. Die Wesentlichkeit der Pflichtverletzung
Sinn und Zweck dieser Judikaturanalyse war es, deutlich zu machen, dass sich die Rsp des OGH zur Haftung des mittelbaren Störers – soweit sie inhaltlich nachvollziehbar ist – mit der hier vertretenen Zugangsweise vereinbaren lässt. Dieses Ziel ist erreicht worden – in den meisten Fällen konnte gezeigt werden, dass der mittelbare Störer gegen ihn gegenüber dem in seinen Rechten Verletzten treffende Pflichten verstoßen hat. Obwohl der OGH die relevanten Pflichten oftmals nur implizit anspricht oder begründet, erfolgt die Bejahung des Unterlassungsanspruchs in diesen Fällen somit zu Recht.