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Kein Widerspruch gegen Versäumungsurteil nach Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 798 Heft 12 v. 1.12.2015

ZPO § 252, ZPO § 397a, ZPO § 442a Abs 1, EuMahnVO Art 16, EuMahnVO Art 17

Der Widerspruch des Beklagten gegen ein wegen Versäumung der vorbereitenden Tagsatzung erlassenes klagestattgebendes Versäumungsurteil ist auch dann gemäß § 442a Abs 1 S 2 ZPO ausgeschlossen, wenn zuvor Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl nach der EuMahnVO erhoben wurde.

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